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Persönlicher Kommentar

Braucht es wirklich Gerichtsurteile?

Wer wollte den Schweizer Seniorinnen nicht gratulieren? Sie haben ein wirklich wichtiges Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreicht. Ja: Mangelhafter Klimaschutz gefährdet das Menschenrecht auf Leben und Gesundheit. Gut geklagt, ihr Schweizer Damen! Gut geurteilt, ihr Richterinnen und Richter! 

Gleichzeitig beweist uns diese Aktion der Judikative auch, dass die Legislative und die Exekutive versagt haben. Leider hat sich auch die Volksgesetzgebung, die ja in der Schweiz eine große Rolle spielt, als gefährlich irregeleitet erwiesen: Erst vor wenigen Monaten wurde in der Eidgenossenschaft eine wichtige Initiative für guten Klimaschutz mehrheitlich abgelehnt. Der Gerichtshof kritisiert also nicht nur Berufspolitiker und Lobbygruppen!

Wenn Gerichte sprechen müssen, wurde vorher immer irgendwas verbockt. In Sachen Klimaschutz – genauso wie beim Schutz der Artenvielfalt und der Lebensräume – wurde fast überall in allen Erdteilen sehr lange gar nichts getan. Auch heute geschieht immer noch viel zu wenig. So wichtig juristische Aktionen engagierter Menschen auch sind, die Hauptarbeit muss die Legislative aus eigener Verantwortung erledigen, nicht erst nach einem Gerichtsurteil. Und die Legislative guckt zumindest in Ländern mit demokratischer Verfassung auf die Stimmungen in der Bevölkerung. 

Es hat keinen Sinn, das zu leugnen: Die Stimmungen in der Bevölkerung sind bestenfalls wankend. Leider sind in kaum einem Land der Erde jene Kräfte mehrheitsbildend, die eindeutig und dauerhaft für die Sicherung der Lebensgrundlagen eintreten. Das ist kaum zu glauben: Eigentlich ist doch der Selbsterhaltungstrieb stärker als alle anderen Kräfte im Menschen. Muss man sich zur Selbsterhaltung wirklich von einem Gericht verurteilen lassen? Reichen dazu nicht Gefühl und Verstand? Oder wissen immer noch zu wenige, dass Klima- und Naturschutz dem Überlebensinteresse der Menschheit dienen? Wir sollten uns bei der Europawahl vom Selbsterhaltungstrieb leiten lassen und entsprechend wählen!

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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