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Pressemitteilung

Bargeld soll bleiben: Gegen die Abschaffung von Geldscheinen und Münzen

Beschluss des ÖDP-Landesparteitages vom 22.04.2017 in Bad Kreuznach

Bargeld ist eine jahrtausendealte zivilisatorische Errungenschaft, die nicht auf dem Altar von Digitalisierung und neuzeitlicher Bankenpolitik geopfert werden darf. Die von Bargeldgegnern ins Feld geführten vermeintlichen Vorteile einer Bargeldabschaffung für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Schwarzarbeit und Terrorismus sind unter Praxisgesichtspunkten allenfalls marginal und dürften sich binnen kürzester Frist sogar gänzlich erledigen. Denn kriminelle Energie, Schattenwirtschaft sowie die Bereitschaft, zur Durchsetzung politischer und ideologischer Ziele Gewalt einzusetzen, existieren unabhängig vom Vorhandensein barer Zahlungsmittel. Anders gesagt: Es gibt auch Staaten mit viel Bargeld und wenig Kriminalität und Terrorismus. So, wie es auch Staaten gibt mit wenig Bargeld und viel Terrorismus und Gewalt.

Demgegenüber stehen massive Gefahren für Freiheit und Demokratie, wenn nicht jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht behält, mit Bargeld zu zahlen. Wer für das Bargeld kämpft, streitet für Freiheit und Demokratie. Denn Bargeld bietet Kontrolle gegen die Banken und den Staat. Wenn die Banken es zu bunt treiben, bleibt als letztes Mittel die Räumung der Konten. Allein dafür lohnt es sich, für das Bargeld zu kämpfen. Eine Abschaffung des Bargelds hingegen würde den Banken eine uneingeschränkte negative Zinspolitik ermöglichen.

Wer mit Bargeld zahlt, gibt nichts von sich preis. Alle reden von Datenschutz und wie diffizil es ist, diesen in Zeiten von Big Data noch sicherzustellen. Bargeld bietet die Chance, sich der totalen Überwachung zu entziehen. Letztlich ginge die Abschaffung auf Kosten unser aller Freiheit, unser aller Besitz und unser aller Privatsphäre. Und auf Kosten unser aller Lebensqualität, denn nicht zuletzt hat Bargeld auch eine sinnliche, emotionale und soziale Dimension. Die Dimension von geben und nehmen, die Dimension von Taschengeld, Geldgeschenk und Trinkgeld. Über allem würde im Falle der Bargeldabschaffung der Fiskus stehen und bei jeder Steuererklärung eine eidesstattliche Versicherung verlangen, dass die fünf Euro, die man seinem Enkel überwiesen hat, auch wirklich ein Geschenk waren und das dieser nicht vorher den Rasen dafür gemäht hat und es sich also nicht um einen Minijob handelte, für den man Pauschalbeiträge zur Minijobzentrale hätte abführen müssen. Für jedes Taschengeld, das Eltern ihren Kindern überweisen würden, stünden sie im Ruch der Hinterziehung und Mauschelei.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG sind die auf Euro lautenden Banknoten einziges unbeschränktes Zahlungsmittel (vergleiche auch Art. 128 Abs. 1 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). Buchgeld, auch Giralgeld genannt, ist somit kein gesetzliches Zahlungsmittel. Deshalb verstoßen Länder, die kein Bargeld mehr ausgeben, gegen diesen Vertrag und nehmen den Bürgern das Recht, mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu zahlen.

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