Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP begrüßt geplante Entscheidung zur Reduzierung der Unterschriften für kleine Parteien bei der Landtagswahl

Landtag Rheinland-Pfalz befasst sich heute mit coronabedingten Änderungen des Landeswahlgesetzes

Mainz. „Die ÖDP begrüßt die geplante Änderung bei der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften für die Teilnahme kleiner Parteien an der Landtagswahl am 14. März 2021 und hofft auf ein schnelles Inkrafttreten der neuen Regelung“, so ÖDP-Landesvorstandsmitglied Dr. Claudius Moseler. Heute wird im Landtag ein Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sowie der CDU beraten, die Zahl der erforderlichen Unterschriften von 2080 auf 520 für die Landesliste und die Anzahl der Unterschriften für Wahlkreiskandidaten von 125 auf 50 zu reduzieren. „Wir haben schon gemerkt, dass es bereits vor dem Lockdown wesentlich schwieriger war, Menschen an Infoständen um ihre Unterschriften zu bitten.“ Dies überraschte die ÖDP nicht, denn schon im Mai dieses Jahres machte die der Landesvorstand der ÖDP Ministerpräsidentin Malu Dreyer sowie die Innenminister Roger Lewentz auf dieses Problem aufmerksam.

„Durch den neuerlichen Lockdown mit Kontaktverbot ist das Sammeln der Unterstützungsunterschriften noch stärker erschwert als zuvor. Dies gilt insbesondere für Infostände. Viele Vereinstreffen finden nicht statt, aber auch die Sammlung von Haus zu Haus ist eigentlich nicht angesagt. Gut 90% der Unterschriften werden über die persönliche Ansprache und direkte Kontakte gesammelt“, erläutert Moseler. „Gemeinsam mit anderen kleinen Parteien haben wir nochmals auf diese Problematik erfolgreich aufmerksam gemacht. Es ist daher gut, wenn die Landtagsparteien heute diese Entscheidung treffen, um die Vielfalt der Parteien in Rheinland-Pfalz zu sichern.“

In Baden-Württemberg musste die ÖDP mit anderen Parteien vor dem Verfassungsgerichtshof klagen. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gab den kleinen Parteien recht.

Anmerkung: Der rheinland-pfälzische Landtag beschloss am 15.12.2020 in zweiter und dritter Lesung die Reduzierung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften.

Zurück