Pressemitteilung
ÖDP klagt gegen verdeckte Parteienfinanzierung
Bundestag verletzt Chancengleichheit
Karlsruhe. Die Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) hat Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen verdeckter Parteienfinanzierung der Parlamentsfraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen eingereicht. Antragsgegner ist der Deutsche Bundestag. Diesem wirft die ÖDP vor, dass er ohne Kontrolle bei der Bewilligung und Verwendung der zusätzlichen Mittel entscheidet „Wir wollen erreichen, dass festgestellt wird, dass der Haushaltsplan 2012 des Bundes, in dem rund 81 Mio. Euro für die Fraktionen des Bundestags, 152 Mio. Euro für persönliche Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten und 98 Mio. Euro für Globalzuschüsse an politische Stiftungen veranschlagt sind, gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt und damit verfassungswidrig ist“, führt Willi Reinbold, Bundesschatzmeister der ÖDP aus.
„Die Ersatzzahlungen an diese Organisationen betragen inzwischen ein Mehrfaches der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Parlamente haben sie in eigener Sache missbräuchlich aufgebläht, seitdem das Gericht die staatliche Parteienfinanzierung begrenzt hat“, so der Verfassungsrechtler und ÖDP-Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim in der Begründung der Organklage. „Auch die unkontrollierten und unbegrenzten Bewilligungs- und Verwendungsverfahren müssen ebenfalls dringend für verfassungswidrig erklärt werden.
Insgesamt erhalten die anspruchsberechtigten Parteien derzeit an direkter Staatsfinanzierung 151 Millionen Euro (sogenannte staatliche Teilfinanzierung). Hinzu kommen 512 Millionen Euro – einschließlich der Zahlungen in den Ländern – mit denen die den Parlamentsparteien Nahestehenden finanziert werden. Davon laufen große Teile auf eine indirekte Finanzierung der Mutterparteien hinaus. „Die ÖDP setzt sich hier für mehr Transparenz und Kontrolle ein“, betont die stellv. Bundesvorsitzende der ÖDP Susann Mai auf der Pressekonferenz der ÖDP heute in Karlsruhe.
Prozessbevollmächtigter Prof. Dr. von Arnim legt in der Klagebegründung (92 Seiten plus 18 Anlagen) dar, dass die Staatsgelder für Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahe Stiftungen seit den 60er Jahren mangels Kontrolle und Grenzen exorbitant hochgeschossen sind und diese Trennung von Fraktion und Partei nicht immer gewährleistet ist. Er moniert, dass diese Ressourcen vielfach auch den Mutterparteien zu Gute kommen. Da davon nur diejenigen Parteien profitieren, die Mandate im Bundestag oder in den Landtagen haben, werden kleinere Parteien massiv benachteiligt. „Die Entwicklung ist also nicht nur unter dem hier herausgestellten Gesichtspunkt der Chancengleichheit von Bedeutung, sondern darüber hinaus auch unter dem Gesichtspunkt der Entwicklung hin zu bürgerfernen Staatsparteien, die für die zunehmende Lücke zwischen Politik und Bürgern mit verantwortlich sind.“