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Pressemitteilung

ÖDP zieht vor Bundesverfassungsgericht - Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden

Ökologische-Demokratische Partei klagt gegen zu hohe Unterschriftenquoren

Der Deutsche Bundestag hat es bisher versäumt, die Voraussetzungen der Wahlzulassung im Bundeswahlgesetz an die Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie anzupassen. Aus diesem Grund hat die ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) am Abend des 8. April 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren eingeleitet. Wegen des Eilbedarfs enthält die Klageschrift auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Vor fast einem Monat hat die ÖDP einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin, den Bundestagspräsidenten, den Bundesinnenminister und den Bundeswahlleiter geschickt, der bislang unbeantwortet blieb. Die Partei fordert darin mehr Chancengleichheit beim Wahlantritt. Trotz jahrzehntelanger politischer Arbeit und Abgeordneten auf allen Ebenen, sogar im Europaparlament, ist auch die Ökologisch-Demokratische Partei verpflichtet, vor jeder Bundestagswahl erneut Unterstützungsunterschriften zu sammeln, um ihre „Ernsthaftigkeit“ unter Beweis zu stellen und überhaupt zur Wahl antreten zu dürfen. So müssen pro Direktkandidatur 200 Unterschriften von Wahlberechtigten des betreffenden Wahlkreises und zusätzlich für jede Landesliste bis zu 2.000 Unterschriften bei den Wahlbehörden eingereicht werden. Diese Unterschriften werden normalerweise mittels persönlicher Gespräche bei Veranstaltungen, in der Fußgängerzone oder bei Haus-zu-Haus-Aktionen gesammelt. Dies ist jedoch angesichts der geltenden Kontaktbeschränkungen derzeit nicht oder allenfalls nur noch sehr eingeschränkt möglich. Die Anzahl der beizubringenden Unterschriften muss deshalb in Zeiten der Corona-Pandemie deutlich reduziert werden.

„Wir hätten uns den Aufwand und die Kosten gerne erspart, aber leider haben wir keine andere Wahl mehr. Obwohl Wolfgang Schäuble unser Anliegen in den Medien unterstützte, sehen die Bundestagsparteien offenbar tatenlos zu, wie die kleinen Parteien in der Pandemie gravierende Nachteile erleiden müssen. Die Aufrechterhaltung der Unterschriftenquoren im Bundeswahlgesetz ist angesichts der Corona-Pandemie klar verfassungswidrig,“ so Generalsekretär Dr. Claudius Moseler. „Der Erfolg unseres Landesverbands Berlin bestärkt uns darin, für unser gutes Recht vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.“

In Berlin war der dortige Verfassungsgerichtshof am 18. März dem Antrag des ÖDP-Landesverbands auf eine angemessene Anpassung der Quoren gefolgt. Die Richter stellten fest, dass aufgrund der besonderen Umstände in diesem Jahr statt der normalerweise geforderten 2.200 Unterschriften für die Landesliste zur Abgeordnetenhauswahl 20 bis 30 Prozent ausreichen müssen. „Das Berliner Urteil ist wegweisend auch für die Bundesebene. Wer die ÖDP-Aktiven in der Corona-Krise dazu nötigt, so viele Menschen auf der Straße zur Unterschrift zu bewegen wie in normalen Zeiten, stellt damit nicht nur die selbstgesetzten Infektionsschutz-Ziele in Frage, sondern bremst auch die Demokratie aus. Damit werden wir uns nicht abfinden!“, unterstreicht der ÖDP -Generalsekretär. „Bisher wurde bei allen Landtags- und Kommunalwahlen, die seit Sommer 2020 unter Pandemie-Bedingungen stattfinden, die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften reduziert – ein Grund mehr, dass endlich auch der Bund folgen muss!“.

Der Verfasser der Berliner Organklage, Dr. Björn Benken, führt einen weiteren Grund an, warum ein Tätigwerden des Bundestages dringend nötig ist: „Die einzigen Großveranstaltungen, die derzeit in Deutschland stattfinden, sind Anti-Corona-Demos. Weil deren Teilnehmer keine Angst vor Nähe haben, ist es für Parteien, die in diesem Umfeld unterwegs sind, relativ leicht, viele Unterstützer zu finden und das gesetzlich geltende Unterschriftenquorum zu erfüllen – viel leichter jedenfalls als für Parteien der politischen Mitte. Wenn man möchte, dass es auch im Jahr 2021 ausgewogene Stimmzettel mit Parteien aus dem gesamten Parteienspektrum gibt, muss man jetzt handeln!“.

Foto: Bundesverfassungsgericht

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