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2. Klimaschutz und Energie

Die ÖDP erwartet eine Novellierung der Landesbauordnung mit der Verpflichtung, bei Neubauten auf den Dächern Photovoltaikanlagen einzurichten oder Dachbegrünungen vorzunehmen. Auch bei der Anlage von Parkplätzen müssen Photovoltaikanlagen eingerichtet werden. Für den Brandschutzfall sind Photovoltaik-Regelungen für einfache Notabschaltungen im Außenbereich zu treffen.

Die vorhandenen Landesförderprogramme für Regenerative Energien bei Forschung und Entwicklung, innovativen Demonstrationsprojekten und in der Breitenanwendung sind in allen Sektoren der Energieerzeugung, -verteilung und -speicherung sowie bei sämtlichen Effizienztechnologien weiterzuentwickeln und zu forcieren. Dabei sollten in erster Linie dezentrale Einheiten mit hoher Bürgerbeteiligung gefördert und genehmigt werden und nicht zentrale Monopolstrukturen.

Kommunale Stadtwerke, insbesondere mit dem Ziel der Erzeugung erneuerbarer Energie, werden von der ÖDP unterstützt. Die ÖDP setzt sich für die Rückübernahme der Strom- und Energieversorgung durch kommunale Werke ein

Beim Bau öffentlicher Gebäude sind alle Möglichkeiten der Energieeinsparung und Energieeffizienz zu nutzen, z.B. der Einsatz sparsamer Blockheizkraftwerke und Warmwassererzeugung durch Sonnenenergie (Solarthermie). Dies schafft Arbeitsplätze bei Handwerk und Mittelstand.

Weiterhin muss auch die Förderung von Energiesparen und Energieeffizienz, z.B. für Modellprojekte, vorangetrieben werden. Das Land muss klare Prioritäten für eine nachhaltige Energiepolitik setzen, für den Einsatz regenerativ erzeugter Energie und umweltfreundlicher Heiztechniken im Zuge der Gesetzgebung, der Landesentwicklungsplanung und der Bereitstellung von Fördermitteln.

Die Erstellung von Energiekonzepten für kommunale Nichtwohngebäude (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Rathäuser) ist voranzutreiben unter Inanspruchnahme vorhandener Förderprogramme von Bund und Land. Hier besteht für das Land Rheinland-Pfalz im Vergleich aller Bundesländer Nachholbedarf. Die Stromversorgung aller öffentlichen Dienstgebäude ist auf zertifizierten Ökostrom umzustellen. Die Kommunen müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen.

Wir setzen uns für neue Energietechniken, für konsequentes Energiesparen, dezentrale Energiegewinnungsanlagen und Stromspeicher ein. Die Kommunen sowie kommunale und private Energieversorgungsunternehmen, aber z.B. auch die Europäische Union, müssen in die Pflicht genommen werden, regenerative Energieträger zu fördern und marktfähig zu machen. Kein Bau von Großkraftwerken, sondern dezentrale Anlagen. Bei Windkraftanlagen sind Natur- und Landschaftsschutz zu berücksichtigen. In den Flächennutzungsplänen sollen geeignete Flächen für entsprechende Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ausgewiesen werden. Bebauungspläne sollen die bestmögliche Nutzung von Solarenergie durch eine entsprechend vorgeschriebene Ausrichtung der Gebäude ermöglichen. Umstellung der Stromversorgung aller kommunalen Dienstgebäude auf Ökostrom.

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